Das Wetter, politische Gründe oder einfach nur Lust auf etwas Neues? Was auch immer deine Beweggründe für eine Gründung im Ausland sind, im folgenden Artikel erfährst du neben Vorteilen und Risiken auch, in welchen Ländern du gründen kannst und was du allgemein beachten solltest. Wie eine Umfrage von Bitkom zeigt, macht sich jedes vierte deutsche IT- oder Internet-Start-Up Gedanken auszuwandern. Nach Einschätzungen des Bitkom-Präsidenten Achim Berg liegt dies unter anderem an der geringen Anzahl von Venture Capital in der Bundesrepublik. Besonders kleine Start-Ups scheitern an den Hürden in Deutschland an ausreichend Kapital zu kommen, weswegen sie ins Ausland abwandern.
Besonders wenn es um die Größe des Binnenmarktes oder Sprachbarrieren geht, kann es durchaus Sinn ergeben, sein Unternehmen im Ausland zu gründen. Zwar ist Deutschland durch die EU an einen sehr großen Binnenmarkt angeknüpft, allerdings können Länder wie die USA in diesem Parameter wahrscheinlich noch mehr punkten. Die Sprachbarriere kann ebenfalls ein Argument sein, sein Geschäft ins, zum Beispiel englischsprachige, Ausland zu verlegen. Besonders Informationsprodukte können in der englischen Sprache besser verbreitet werden, als im DACH-Raum.
Ein weiterer Vorteil ins Ausland zu gehen, kann es sein, Nischen zu besetzen, die in Deutschland bereits ausgefüllt sind. Sich mit einem bewehrten Geschäftsmodell in Märkte zu bringen, die weniger weit entwickelt sind, kann sehr lukrativ sein.
Für viele Unternehmer wird der folgende Aspekt stark gewichtet: Die Reduzierung der Steuerabgaben. Dieser kann allerdings nicht nur eindimensional monetär bewertet werden. Dadurch, dass weniger Steuern gezahlt werden müssen, fallen die Leistungen des Fiskus in der Regel auch geringer aus. Dies kann sich dann sowohl auf die Sozialleistungen als auch auf Fördermöglichkeiten oder die Infrastruktur im jeweiligen Land auswirken.
Wenn sich die Geschäftsführung des ausländischen Unternehmens in Deutschland befindet, besteht ein extrem hohes Risiko, dass eine sogenannte Doppelbesteuerung stattfindet. Dadurch kann die beschränkte Steuerpflicht nur erreicht werden, wenn die Geschäftsführung im Ausland liegt. Dies ist besonders bei Tochterfirmen der Fall. Um das Risiko der Doppelbesteuerung zu minimieren, werden in der Regel drei Lösungsansätze vorgeschlagen:
Besonders beim letzten, aber auch bei den anderen Lösungsansätzen ist unbedingt zu beachten, dass gegebenenfalls Belege für das Finanzamt vorliegen. Wenn es keine Nachweise gibt, können Konflikte mit dem Finanzamt nur schwer gelöst werden.
Da besonders steuerrechtliche Konsequenzen stark von den einzelnen Fällen abhängen, solltest du dich definitiv professionell beraten lassen, bevor du im Ausland gründest. Für dieses Anliegen gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die in der Regel ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Hierbei kannst du natürlich mit Kanzleien sprechen, die sich auf internationale Gründungen spezialisiert haben (Beispiel: Gründungskanzlei), aber auch mit allgemeinen Beratungsstellen (Beispiel: Allgemeine Hilfe).
Die Europäische Union ermöglicht es allen EU-Bürger:innen im EU-Ausland zu gründen. Aber nicht nur Neugründungen, sondern auch das Gründen von Tochtergesellschaften ist möglich. Letzteres kann besonders nach den ersten Erfolgen und geplanter Expansion interessant werden. Die länderspezifischen Regelungen innerhalb der Europäischen Union weichen in der Regel nur gering voneinander ab, da sich auf grundlegende Anforderungen geeinigt worden ist (Umsetzung hängt vom jeweiligen Mitglied ab):
Trotz der teilweisen Angleichungen bestehen dennoch einige Unterschiede, die du dir als Gründer:in zum Vorteil machen kannst. In Schweden beispielsweise benötigt man zum Gründen einer sogenannten Aktiebolag, die mit einer deutschen GmbH vergleichbar ist, einen Kapitalertrag beträgt umgerechnet nur 4700 Euro. In Deutschland hingegen beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, was für viele junge Menschen schon eine große Hürde darstellen kann. Nicht nur dieses Beispiel zeigt, dass es große Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Staaten geben kann. [1] Auch Bulgarien liegt Deutschland in Sachen Gründungsfreundlichkeit weit voraus: Theoretisch ist es möglich, in Bulgarien mit dem Ausfüllen von lediglich vier Formularen, null Euro Startkapital und einer Bearbeitungsdauer von nur 18 Tagen ein Unternehmen zu gründen. [2]
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