Der Firmenname beeinflusst nicht nur den ersten Eindruck bei sämtlichen Shareholdern. Über den Firmennamen werden außerdem Transaktionen abgeschlossen und juristische Verhandlungen geführt. Welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen, worauf man inhaltlich achten muss und wie man seinen Namen schützen kann wird im Folgendem erläutert
Wenn eine Rechtsform gewählt wurde, die eine beschränkte Haftung der Gesellschafter nach sich zieht, muss ein Hinweis auf die Haftungssituation im Namen vorkommen (GmbH, OHG, AG, KG). Eingetragene Kauffrauen/-männer müssen den Hinweis ihrer Rechtsform ebenfalls im Namen erwähnen. Da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann nicht recherchiert werden, wer die Gesellschafter sind, weshalb der Nachname im Firmennamen vorhanden sein muss. Des Weiteren muss die Verfügbarkeit des Namens geprüft werden. Hierbei gibt es mehrere Vorgehensweisen:
Der Name sollte leicht aussprechbar und rechtschreibfreundlich sein, da er im Umgang mit deiner Firma regelmäßig gesprochen und geschrieben wird. Außerdem sollte er nicht über den tatsächlichen Zweck hinwegtäuschen, sondern im Optimalfall auf das Angebot und die Tätigkeit des Unternehmens hinweisen. Ein kreativer Name mit einem hohen Wiedererkennungswert kann dafür sorgen, dass man sich von der Konkurrenz abhebt. Wenn man sich schon Gedanken um ein Logo gemacht hat, kann man den Namen diesbezüglich auch anpassen.
Durch das Eintragen beim Deutschen Patent- und Markenamt ist der Name national für die Dienstleistungen und Warenvertrieb gesichert. Hierbei liegen die Kosten bei 300 Euro. Für die EU-weite Sicherung müssen dagegen 900 Euro bezahlt werden. Die Kosten beim DPMA für eine international registrierte Marke liegen bei 180€. Die internationale Sicherung gestaltet sich dagegen komplizierter und sollte von einer Agentur übernommen werden. [1]