1.8 Holding

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Viele haben den Begriff schonmal im Zusammenhang mit Konzernen und großen Unternehmen gehört, aber was ist eigentlich eine Holding. In der Regel ist damit eine sogenannte Holding-Struktur gemeint, die selbst keine Rechtsform darstellt, sondern lediglich den Zusammenhang verschiedener Unternehmen, die einander unterstellt sind. Auf wie vielen Ebenen diese Rangordnung stattfindet, hängt stark von der Größe und dem Umfang der jeweiligen Holding ab. Durch die Abgabe von Anteilen sind die Unternehmen untereinander verknüpft und abhängig. Diese Abhängigkeit kann zum Beispiel mit wirtschaftlichen Abkommen und Verträgen besiegelt werden.
Doch was ist jetzt ein Konzern? Eigentlich passt die Beschreibung einer Holding doch auch auf die eines Konzerns, oder? Sobald innerhalb eines Konzerns eine Abhängigkeit mit einer Tochterfirma vorhanden ist, ist dieser Konzern eine Holding. Eine Holding muss allerdings nicht unbedingt ein Konzern sein. Laut HGB handelt es sich bei einem Konzern um einen Zusammenschluss rechtlich unabhängiger Unternehmen. [1] Es ist zu beachten, dass es verschiedene Ausführungen einer Holding geben kann. Die Unterschiede liegen in der Regel in der Art und Weise, wie ausführlich und in welchem Maße die Zusammenarbeit mit der Tochtergesellschaft stattfindet.

Vorteile einer Holding-Struktur

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Ein großer Vorteil einer Holding-Struktur ist die Haftungsaufspaltung. Man will dadurch erreichen, dass die einzelnen Tochtergesellschaften unabhängig vom Erfolg der anderen agieren können. Sollte es in einer Tochtergesellschaft zum Beispiel sehr schlecht laufen, kann ein Insolvenzfall vorliegen. In der Regel würde dieser dann auch die anderen Geschäftszweige beeinflussen. Dadurch, dass die Tochtergesellschaften aber rechtlich voneinander unabhängig sind, ist es möglich, dass sie eigenständig weiter operieren. In diesem Fall muss sich die Muttergesellschaft lediglich darum kümmern, dass das Insolvenzverfahren sauber abläuft, aber muss sich keine Sorgen um andere Zweige machen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man Geld aus den Tochtergesellschaften abführen kann. In welche Richtung ist hierbei irrelevant. So ist es möglich, dass eine Muttergesellschaft mit zwei Tochtergesellschaften Geld von beiden abführt und selbst nutzt. Genauso ist es möglich, dass die Muttergesellschaft Geld von Tochtergesellschaft A abführt und Tochtergesellschaft B zuführt. Dabei sind die zu zahlenden Steuern eher gering. Wenn man mehrere Unternehmen führen würde und diese nicht von einer Muttergesellschaft gehalten werden, wäre dies nicht so günstig möglich.
Darüber hinaus ist es möglich beim Exit einer Tochtergesellschaft zeitnah und steuerfrei Gewinne zu erwirtschaften. Außerdem kann es je nach Geschäftsmodell auch Vorteile hinsichtlich der Verwaltung haben. Ein Unternehmen mit sehr vielen verschiedenen Geschäftszweigen kann eventuell schwer zu führen sein, wohingegen die Aufteilung durch eine Holding-Struktur simplere Wege der Verwaltung ermöglicht. [2]

Die Gründung

Es ist zwingend notwendig, dass es sich bei den Unternehmen um Kapitalgesellschaften handelt, damit die Vorteile wirken. Es ist jedoch egal, ob deine Struktur aus einer KG (Kapitalgesellschaft), UG (Unternehmergesellschaft) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) besteht. Da du im Zweifelsfall Kapitalgesellschaften gründen musst, führt dies dazu, dass du ein gewisses Stammkapital bereitstellen musst. Wenn deine Holding aus zwei UGs besteht, benötigst du am wenigsten Stammkapital. Ob du die Unternehmen deiner Holding alle selbst gründest, lediglich eine Kapitalgesellschaft gründest und mit einem bestehenden Unternehmen verbindest oder mehrere bestehende Unternehmen verbindest, ist dir selbst überlassen.
Beim Gründen einer Holding ist in der Regel mindestens ein Beurkundungstermin erforderlich. Wie viele Termine es schlussendlich werden, hängt hierbei ganz vom Notar ab. Nach der Gründung ist es erforderlich, dass du ein Anteilsminimum von 10 Prozent an die Muttergesellschaft überschreibst. Wenn du selbst nicht über ein ausführliches Hintergrundwissen verfügst, solltest du dir auf jeden Fall professionelle Beratung von einem Steuerberater und/oder einem Anwalt holen, um nicht an der rechtlichen Umsetzung zu scheitern. [3]

Was sind Praxisbeispiele?

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Die Unternehmen „Tchibo GmbH“ und „Beiersdorf AG“ sind vielen ein Begriff, aber was haben die beiden Unternehmen gemeinsam? Die beiden Kapitalgesellschaften werden durch dieselbe Muttergesellschaft zusammen verbunden. Das Hamburger Unternehmen „Maxinvest AG“ hält 100 % der Anteile an Tchibo und mehr als 50 % an Beiersdorf.
Auch wenn die beiden Tochterunternehmen auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben, ist es das selbsterklärte Ziel der Maxinvest AG, die beiden Tochtergesellschaften zu begleiten, ihre Werte zu vermitteln und den beiden Unternehmen durch wirtschaftliche Unterstützung mehr Freiheiten im operativen Geschäft zu ermöglichen.
Wenn man sich die Tochtergesellschaften genauer anschaut, wird zudem eindrucksvoll deutlich, wie vielseitig eine einzelne Holding sein kann, wenn jede Tochtergesellschaft selbst noch verschiedene Geschäftszweige hat. So umfasst das Portfolio der Maxinvest AG Produkte von Urlaubsreisen und Kaffee bis hin zu Pflegeprodukten. [4]

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