Neben den unterschiedlichen Versicherungen und den verschiedenen Rechtsformen ist das Thema Steuern für viele Gründer:innen anfangs sehr undurchsichtig. Um Licht ins Dunkle zu bringen, haben wir dir im Folgendem die wichtigsten Steuerarten mit einer kurzen Erklärung zusammengefasst. Beachte jedoch, dass wir damit keine Beratung ersetzten können und du dir auf jeden Fall Gedanken machen solltest deine Buchhaltung auszulagern, sofern du kein Vorwissen hast. Welche Steuern fallen an?
Die Einkommensteuer greif nicht nur bei Angestellten, sondern auch bei Unternehmer:innen. Selbständige haben dabei allerdings nicht den gesamten Gewinn ihres Unternehmens zu versteuern, sondern den Gewinn abzüglich Sonder- und Betriebsausgaben. Unter Betriebsausgaben versteht man Ausgaben, die wegen der unternehmerischen Tätigkeiten aufkommen. Zu diesen Kosten können je nach Einzelfall auch die Fahrtkosten, Personalkosten und einige mehr zählen. Unter Sonderausgaben fallen Vorsorgeaufwendung, wie zum Beispiel Beiträge zur Altersvorsorge oder Unfallversicherungen. Aber auch Schulgeld für Kinder, Spenden, Unterhaltszahlungen und weitere Ausgaben können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Der Einkommenssteuerfreibetrag wird von 2022 auf das Jahr 2023 um 285 € auf 10.632 € angehoben, um den steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland zu berücksichtigen.
Die Gewerbesteuer geht direkt an die lokale Gemeinde und wird von ihnen mit einem individuellen Hebesatz festgelegt. Der Hebesatz entspricht hierbei allerdings nicht dem zu zahlenden Anteil, sondern hilft lediglich diesen zu berechnen. Der Hebesatz ist zwar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, darf in Deutschland allerdings die 200 % nicht unterschreiten. Im Jahr 2022 war der höchste Gewerbesteuerhebesatz in der Gemeinde Wettlingen in Rheinland-Pfalz mit ganzen 600 %. Sobald dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet ist, bist du dazu verpflichtet, die Gewerbesteuer zu zahlen. Als Freiberufler:in bist du ebenso wenig von der Gewerbesteuer betroffen, wie als Einzelunternehmen und Personengeiselhaft mit einem Gewinn von weniger als 24.500 €. Der Freibetrag gilt allerdings nicht für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH). [1] [2]
Sobald Waren oder Dienstleistungen das Unternehmen verlassen, fällt eine Umsatzsteuer von 19% an. Für den allgemeinen Grundbedarf, wie zum Beispiel Lebensmittel, aber auch Bildung und kulturelle Weiterbildung fallen nur 7 % an, um den Verbraucher zu entlasten. Denn obwohl die Umsatzsteuer primär von den Unternehmen gezahlt wird, werden die 19/7 % an den Verbraucher in Form von erhöhten Preisen weitergegeben. [3]
Die Körperschaftsteuer kann man als Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften bezeichnen, da hierbei der Gewinn der juristischen Person (AG, GmbH) versteuert wird. Anders als bei der Gewerbesteuer gilt für die Körperschaftsteuer deutschlandweit der Satz von 15%. Einen Freibetrag gibt es mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Genossenschaften oder Vereinen nicht. [4]
Wenn du schon mal Arbeitnehmer:in warst, hast du dich bereits mit der Lohnsteuer auseinandergesetzt und weißt, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, die Steuer an den Fiskus zu vermitteln. Wenn bei der Kalkulation der Lohnsteuer irgendetwas schiefläuft, haftet der Arbeitgeber, weshalb man bei der Lohnbuchhaltung genau arbeiten muss oder sich vom Steuerberater helfen lassen sollte. Falls du selbst keine Zeit in die Lohnbuchhaltung investieren willst, solltest du dir Gedanken über eine externe Lösung machen. Die meisten Anbieter kümmern sich nicht nur um das Führen deiner Bücher, sondern auch um Abrechnungen im Personalbereich. Mehr zu dem Thema Buchhaltung findest du Buchhaltung hier. Die Lohnsteuer selbst ist genau genommen keine eigene Steuer, sondern geht aus der Einkommensteuer hervor.
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