Die Umsätze wurden anhand der Frage: „Wieviel Umsatz machen Sie jetzt im Jahr?“ ermittelt. Dabei zeigt sich ein heterogenes Gesamtbild. (Diagramm 9)
Die Gründungen I1, I2, I6, I8 und I12 weisen keine Umsätze auf. Das lässt sich damit erklä-ren, dass es sich bei den Gründungen I1, I2, I8 und I12 und Neugründungen handelt. Zudem weisen diese auch einen gewissen Grad an Innovation auf, sodass diese als Startups betrachtet werden können. Bei I6 handelt es sich um eine gescheiterte Gründung. Die Unternehmen I5 mit einem Umsatz von 3 Millionen € und I10 mit einem Umsatz von 2 Millionen € stechen in dem Vergleich besonders hervor. Bei I5 handelt es sich um ein seit mehreren Jahrzenten bestehendes Familienunternehmen. Dadurch lässt sich der hohe Umsatz bei I5 erklären. Bei Unternehmen I10 handelt es sich um ein Corona- Testzentrum in Zürich. Diese Beispiele zeigt auf, dass ein Gründer nicht immer innovativ sein muss, um hohe Umsät-ze fahren zu können. Er muss auch zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort sein, Das Unternehmen I11 weist einen Umsatz von 100.000,00 € auf. Bei I11 handelt es sich um einem Ein-Mann Unternehmen. Somit ist das Unternehmen, trotz des auf den ersten Blick niedrigen Umsatzes, als erfolgreich anzusehen. Bas Unternehmen I3 weist einen Umsatz von 40.000,00 € auf. Dieses Unternehmen ist neu auf dem Markt und befindet sich auf Expansi-onskurs. Da es sich um ein Unternehmen aus der Konsumgüterbranche handelt und somit mehr Zeit benötigt wird, einen gewissen Bekanntheitsgrad zu erlangen ist davon auszugehen, dass der Jahresumsatz in den nächsten Jahren steigen wird. Beim Unternehmen I3 (Schul-Cloud) lag der Jahresumsatz zuletzt bei ca. 40.000,00 €. Das Unternehmen wurde durch die TraveKom (Stadtwerke Lübeck) aufgekauft. Durch die erhöh-ten Kapazitäten und der Eingliederung in der Vertriebsstruktur der Stadtwerke Lübeck ist auch hier davon auszugehen, dass der Jahresumsatz steigen wird. Beim Unternehmen I7 mit einem Jahresumsatz von 9.500,00 € und I9 mit einem Jahresumsatz von 20.000,00 € handelt es sich um im Nebengewerbe ausgeübte Selbstständigkeiten. Daher sind diese Gründungen nicht als Mindererfolgreich anzusehen.