3.5 Welche Versicherungen?

Allgemein

Junge Gründer werden oft vom Umfeld gewarnt, dass man als Selbständige:r besonders bei der Altersvorsorge aber auch bei anderen Versicherungen schlechter gesichert ist als im angestellten Verhältnis. Der folgende Artikel verschafft einen Überblick im Thema Versicherungen. Wenn man sich darüber hinaus beraten lassen möchte, ist es zu empfehlen, sich nicht an einen Versicherungsvertreter, sondern an einen Makler zu wenden. Letztere haben das Ziel den Kunden die bestmöglichen Angebote zusammenzusuchen und vertreten nicht nur einen Anbieter, der möglichst viel verkaufen möchte.

Krankenversicherungen

In Deutschland ist jeder Bürger dazu verpflichtet krankenversichert zu sein. Um dieser Pflicht nachzugehen, gibt es auch für Selbständige zwei Möglichkeiten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sich gesetzlich krankenversichern zu lassen ist für Selbständige eine freiwillige Entscheidung. Monatlich werden für Vollzeit-Selbständige 14,6% des Gehaltes für die gesetzliche Krankenversicherung eingezogen, wohingegen Nebenberufliche Selbständige ihr Unternehmergehalt nicht durch Krankenkassenzahlungen schmälern lassen müssen. Allerdings liegt die jährliche Obergrenze für Einzahlungen bei 58.050 Euro.[1]

Private Krankenversicherung

Die Zahlungen für die private Krankenversicherung sind, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht anteilig ans Gehalt, sondern an die erwarteten Leistungen gebunden. Die Anbieter sind außerdem nicht staatlicher Natur, sondern private Unternehmungen, weswegen der Preis auch je nach angebotener Leistung variiert. Es ist außerdem zu erwähnen, dass es bei vielen Anbietern üblich ist, die Beiträge langsam zu erhöhen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen bei privaten Versicherungen oft ausführlicher.

Rentenversicherung

Da viele Unternehmer und Freiberufler von Altersarmut geplagt sind [2], sollte man schon am Anfang seiner Selbständigkeit für die spätere Rente vorsorgen.

Staatliche Rentenversicherung

Während die meisten Selbständigen freiwillig in die staatliche Rentenkasse einzahlen können, müssen manche Freiberufler und Selbständige mit ausschließlich einem Auftraggeber (5/6 der Einnahmen durch einen Kunden) sogar in die gesetzliche Rentenversicherung mit 18,6% des Gehaltes einzahlen. Sollte das jährliche Einkommen allerdings über 84.600 € liegen, steht einem das Einzahlen frei. Nichtsdestotrotz sollte man das Thema Absicherung nicht außer acht lassen.

Selbständige Altersvorsorge

Rürup Rente

Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte Kasse, in welche flexibel eingezahlt werden kann. Je nach Erfolg des Geschäftsjahres können die Beiträge höher oder niedriger ausfallen. Ein weiterer Vorteil der Rürup Rente ist die steuerliche Begünstigung.

Fonds

Aktienfonds bieten oft eine sichere Anlageoptionen im Vergleich zu einzelnen Aktien. Allerdings kann ein gewisses Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Aktienfonds werden in einer unglaublichen Vielfalt angeboten, weswegen sie sich sehr gut dazu eignen, das eigene Anlagedepot zu diversifizieren.

Immobilien und Rohstoffe

Die Klassiker unter den Anlagemöglichkeiten sind Immobilien und Rohstoffe. Da es sich bei beiden um physische Anlagen handelt geben Sie den Anlegern eine gewisse Restsicherheit. Allerdings wird auch auf diesen Märkten stark spekuliert.

Betriebshaftversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert nicht nur Schadensersatzforderungen, sondern überprüft deren Berechtigung außerdem juristisch. Die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen versichern außerdem auch die Mitarbeiter, was bei größeren Unternehmungen sehr nützlich sein kann. Grundsätzlich ist diese Versicherung zu empfehlen, da bei Verletzungen und Eigentumsbeschädigung besonders Personenschäden in große finanzielle Klagen resultieren können. [3]

Berufshaftpflicht

Manche Berufsgruppen (z.B. Architekten, Rechtsanwälte usw.) sind zu dieser Versicherung verpflichtet. Es werden grundsätzlich Personen und Sachschäden versichert, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Zudem werden bei unberechtigten Forderungen die Gerichtskosten übernommen.[4] [5]

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ähnelt prinzipiell der Berufshaftpflichtversicherung mit dem Unterschied, dass sie bei Vermögensschäden greift. Welche Ausmaße die Versicherung hat, hängt vom Anbieter ab.[6]

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung versichert sämtliches Unternehmensinventar und ist gesetzlich nicht verpflichtend. Allerdings ist sie allgemein zu empfehlen, da sie für oft moderate Beiträge das gesamte Unternehmensinventar versichert. Der Versicherungsumfang hängt auch hier wieder von den Beitragszahlungen ab.

Firmenrechtsschutzversicherung

Die Firmenrechtsschutzversicherung ergänzt den passiven Rechtsschutz der Betriebshaftpflicht, wenn zu Unrecht gefordert wird. Wenn man selbst der Kläger ist und auch wenn man den Rechtsstreit verliert, werden die Gerichtskosten übernommen. Die Beitragszahlungen hängen auch hier wieder stark von den Leistungen und dem Umfang ab.[7]