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Um den Titel des eingetragenen Kaufmanns zu erlangen, muss man sich als natürliche Person ins Handelsregister eintragen lassen. Zudem muss ein Gewerbe angemeldet werden. Mehr zum e.K. findest du [[Rechtsformen|hier]]. | |||
Um den Titel des eingetragenen Kaufmanns zu erlangen, muss man sich als natürliche Person ins Handelsregister eintragen lassen. Zudem muss ein Gewerbe angemeldet werden. Mehr zum e.K. findest du hier.