Kleinunternehmerregelung

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Ziel der Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG ist es kleine Unternehmen bürokratisch zu entlasten. Dies geschieht indem sie von der Ust. befreit werden. Allerdings zieht dies auch nach sich, dass der Vorsteueranspruch nicht vorhanden ist. Die Regelung greift für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbRs und UGs, die im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz haben.

Aktuelle Version vom 27. Juni 2022, 09:37 Uhr

Ziel der Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG ist es kleine Unternehmen bürokratisch zu entlasten. Dies geschieht indem sie von der Ust. befreit werden. Allerdings zieht dies auch nach sich, dass der Vorsteueranspruch nicht vorhanden ist. Die Regelung greift für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbRs und UGs, die im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz haben.