[gesichtete Version] | [gesichtete Version] |
(New Glossary page) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Dies ist | Ziel der Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG ist es kleine Unternehmen bürokratisch zu entlasten. Dies geschieht indem sie von der Ust. befreit werden. Allerdings zieht dies auch nach sich, dass der Vorsteueranspruch nicht vorhanden ist. Die Regelung greift für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbRs und UGs, die im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz haben. |
Ziel der Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG ist es kleine Unternehmen bürokratisch zu entlasten. Dies geschieht indem sie von der Ust. befreit werden. Allerdings zieht dies auch nach sich, dass der Vorsteueranspruch nicht vorhanden ist. Die Regelung greift für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbRs und UGs, die im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz haben.