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Um den Titel des eingetragenen Kaufmanns zu erlangen, muss man sich als natürliche Person ins Handelsregister eintragen lassen. Zudem muss ein Gewerbe angemeldet werden. Mehr zum e.K. findest du [[Rechtsformen|hier]].

Aktuelle Version vom 26. Juni 2022, 08:41 Uhr

Um den Titel des eingetragenen Kaufmanns zu erlangen, muss man sich als natürliche Person ins Handelsregister eintragen lassen. Zudem muss ein Gewerbe angemeldet werden. Mehr zum e.K. findest du hier.