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Unternehemen, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren werden als Kleingewerbe bezeichnet. Kleingewerbe bilden allerdings keine andere Rechtsformen. Niedrige Umsätze und Gewinne führen dazu, dass Kleingewerbe als nicht umsatzsteuerrelevant eingestuft werden. Zudem sind sie vom Handelsgesetzbuch (HGB) befreit. |
Unternehemen, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren werden als Kleingewerbe bezeichnet. Kleingewerbe bilden allerdings keine andere Rechtsformen. Niedrige Umsätze und Gewinne führen dazu, dass Kleingewerbe als nicht umsatzsteuerrelevant eingestuft werden. Zudem sind sie vom Handelsgesetzbuch (HGB) befreit.