Die Kammern vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und teilen sich auf verschiedene Regionen auf. Der Unterschied zwischen der Industrie- und Handelskammer zu der Handwerkskammer liegt primär bei der Abgrenzung von handwerklichen Tätigkeiten. Bei beiden Kammern greift die Pflichtmitgliedschaft, die auch wirkt, wenn es sich um kleine Betriebe oder eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.